

Vor ein paar Wochen haben wir hier im Blog eine kurze Lebensgeschichte Karls des Großen präsentiert. Heute wollen wir mit diesem Beitrag eine Reihe starten, die sich mit seinen zahllosen Nachkommen beschäftigt, die den Adel in Deutschland in den vergangenen Jahrhunderten gebildet haben und auch noch heute bilden.
Zu allererst wollen wir erklären, was es überhaupt bedeutete, von Adel zu sein. Das Wort Adel leitet sich vom althochdeutschen “”Adal” oder “Edili” ab und bedeutet soviel wie “edles Geschlecht”. Schon bevor Karl der Große das Kaisertum ins Frankenreich brachte, gab es Edle und Herrscher unter den Stämmen der Germanen. Diese waren meist hervorgehoben unter ihren Mitmenschen, besaßen mehr Ländereien und Rechte, wie z.B. das Recht Waffen zu tragen und übernahmen politische Herrschaftsfunktionen.
Schon Julius Caesar erkannte unter den Germanen den Adel an und bezeichnete sie in seinen Schriften des “de bello galico” als reges (Herrscher) und duces (Fürsten). An anderer Stelle redete er wieder von “Principes“, was soviel bedeutet wie die “Ersten des Volkes”.
Unsere Reihe wird sich jedoch eher mit dem Adel beschäftigen, wie wir ihn aus dem Mittelalter kennen und in dem das Lehnswesen und die Ständegesellschaft eine Rolle spielen. Dieses System entwickelte sich erst langsam, nachdem Karl der Große das weströmische Kaisertum wiederbelebte und sich am Weihnachtstag im Jahre 800 in Rom zum Kaiser krönen ließ.
History fact: Das Lehnswesen bezeichnet, einfach ausgedrückt, die Verleihung von Grund und Boden und beruht auf gegenseitiger Verpflichtung zur Treue. Der Lehnsmann verpflichtet sich gegenüber seinem Herrn zu militärischen, persönlichen oder Hofdiensten. Zu Beginn konnten sie lediglich auf Lebenszeit verliehen werden; nach einem Erlass Kaiser Konrads wurde das Lehen auch erblich.
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Im folgenden wollen wir eine kurze Erklärung der Adelspyramide im Mittelalter geben. Für einige von uns ist es sicher noch unklar, ob nun ein Graf oder Fürst im Reich höher gestellt war und was überhaupt ein Baron ist.
König und Kaiser: Das Königtum Deutschlands war eine Fortführung des fränkischen Königtums. Im Gegensatz zu manch anderen Ländern Europas entwickelte sich in Deutschland das sogenannte Wahlkönigtum. Es war also nicht automatisch davon auszugehen, das der älteste Sohn des amtierenden Königs auch später dessen Amt übernehmen würde. In vielen Fällen war dies jedoch trotzdem der Fall, sodass die bessere Bezeichnung wohl wäre “Wahlkönigtum mit starkem Anspruch des ältesten Sohns des Amtsinhabers”. Der König war der oberste Richter und Lehnsherr des Landes.
Kaiser hingegen war der weltliche Führer des Christenheit und man konnte nur Kaiser werden, indem man sich in Rom vom Papst dazu krönen ließ. Später entwickelte sich im deutschen Reich die Vorstellung das der zum König Erwählte gleichzeitig auch der Erwählte Kaiser sei.
Fürsten: Die Fürsten waren die Ersten des Reiches und in der “Reichsunmittelbarkeit” direkt dem König oder Kaiser unterstellt, von dem sie auch ihr Lehen erhielten. Zu Beginn des Mittelalters war dieser Begriff noch etwas schwammig gefasst, da er im Prinzip alle Großen des Reiches betitelte, darunter auch Geistliche oder Personen mit hohen Ämtern bei Hof. Später entwickelte sich der Stand der Reichsfürsten, der ein mit besonderen Privilegien ausgestatteter Kreis war. Hier wird es allerdings etwas verwirrend, da auch der König von Böhmen und diverse Markgrafen und Herzöge auch zum Stand der Reichsfürsten gehörten.
Ein besonders elitärer Kreis innerhalb der Reichsfürsten waren die Kurfürsten, die zur Wahl des König berechtigt waren. Bis zum 17. Jahrhundert waren dies sieben Kurfürsten, später dann neun.
Herzog: Der Titel des Herzogs war ursprünglich die Bezeichnung für einen germanischen Heerführer, der für die Dauer eines Feldzugs von seinem Stamm gewählt wurde. Im Merowingerreich war es ein königlicher Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben. Später wurden die Herzogtümer erblich und ein Herzog herrschte in seinem Gebiet stellvertretend für den König über eine bestimmte Anzahl von Grafen und Edlen.
Grafen: Wie bei den Fürsten gibt es auch hier verschiedene Unterteilungen. Es gab die Grafen des hohen Adels, die wie die Fürsten reichsunmittelbar ihr Lehen und damit ihren Herrschaftsbereich direkt vom König erhalten hatten. Die breite Masse der Grafen sind jedoch sogenannte Titulargrafen ohne Regierungsgewalt in einem bestimmten Territorium. Sie wurden quasi vom König bzw. dem Kaiser in den Adel erhoben und mit einem Titel versehen und gehören damit zum niederen Adel.
Die Bezeichnungen Pfalzgraf, Landgraf und Markgraf gehören aufgrund ihrer Privilegien eigentlich zu den Rängen der Fürsten.
Baron: Ein Baron ist gleichbedeutend mit einem Freiherrn und gehört zum niedrigsten Rand des Titularadels. Auch ein Freiherr konnte über ein reichsunmittelbares Lehen verfügen, jedoch ohne die vielen Privilegien, die Fürsten oder auch Grafen innehatten.
Ritter: Der Ritter gehörte nicht immer zu Adel und war im Frühmittelalter eher ein Berufsstand des schwer gerüsteten berittenen Kriegers. Erst im Spätmittelalter entwickelte sich der Ritterstand, der sich aus dem Großteil des niederen Adels zusammensetzte. Die Ritterbürtigkeit, also die Abstammung von adligen Vorfahren war eigentlich Vorraussetzung für die Erhebung in den Ritterstand. Durch den Ritterschlag wurde man von seinem Herrscher oder einem adligen Stellvertreter zum Ritter erhoben.
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Liebe Leser, wir hoffen wir konnten mit dieser kurzen Erklärung etwas Licht ins Dunkel des mittelalterlichen Adels bringen. Mit Beginn dieser Reihe werden wir verschiedene berühmte Adelsgeschlechter, ihren Wirkungskreis und historischen Kontext vorstellen.