Im ersten Teil dieser Reihe ging es um die vielen historischen Dokumente, die wir auf MyHeritage anbieten können. In diesem Part wollen wir näher auf die Inhalte und Details der verschiedenen Dokumente eingehen und was diese über unsere Vorfahren aussagen können.
Beginnen wir mit den wichtigsten und ersten Dokumenten, die jedem Forscher zu Beginn seiner genealogischen Reise in die Hände fallen:
Die Standesamtsunterlagen
Diese Urkunden werden deutschlandweit ab 1876 geführt und in manchen Orten sogar schon seit ca. 1810. Wichtig hierbei zu wissen ist, das diese prinzipiell für jeden einsehbar sind, jedoch innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen nur den direkten Nachfahren der jeweiligen Person zugänglich gemacht werden dürfen. Dies gilt für die letzten 110 Jahre bei Geburten, 80 Jahre bei Heiraten und 30 Jahre bei Sterbeurkunden.
Auch wenn es augenscheinlich nur um die Beurkundung eines bestimmten Datums geht, sagen uns diese Dokumente doch soviel mehr als die jeweiligen Daten der zu erforschenden Person. Zuallererst muss man wissen, das man durch einen simplen Blick in die obere rechte Ecke der Urkunde sofort sagen kann, um welche Art es sich handelt, denn diese sind gekennzeichnet durch Buchstaben.
A steht für Geburt, B für Heirat und C für Tod.
Eine Geburtsurkunde ist für gewöhnlich folgendermaßen aufgebaut:
Zuallererst wird der Ort und das Erstellungsdatum der Urkunde genannt. Darauf folgt der Name und Beruf desjenigen, der die Geburt anzeigt; für gewöhnlich der Kindsvater, in selteneren Fällen wie z.B. eines unbekannten Vaters kann es auch der nächste Verwandte wie z.B. der Bruder oder Vater der Mutter sein. Des Weiteren wird die Religion des Anzeigenden sowie Wohnort, Name und Religion der Mutter genannt und danach, ganz im Sinne von „das Beste kommt zum Schluss“, Name sowie Geburtszeit und -ort des Kindes.
Wer gerne vergleichen möchte, ob die Unleserlichkeit der eigenen Unterschrift genetisch vorbelastet ist, findet meist am Ende der Urkunde noch die Unterschrift seines Vorfahren.

Eine wahre Fundgrube an genealogischen Informationen sind die Heiratsurkunden.
Neben dem Ausstellungsort und- datum findet man hier optimalerweise die Namen, Religion und den Wohnort des Brautpaares sowie die Namen und Berufe der jeweiligen Eltern nacheinander aufgelistet. Als genealogischen Hinweis erfährt man meist, welcher Elternteil schon verstorben ist, sodass man dessen Tod wiederum enger eingrenzen kann. Am Ende der Urkunde findet man die Trauzeugen, bei denen man aufgrund des Nachnamens auch wieder auf verwandtschaftliche Beziehungen zum Brautpaar schließen kann, sowie die Unterschriften aller Beteiligten.
Die Sterbeurkunden KÖNNEN ebenfalls viele genealogische Informationen enthalten, müssen es aber nicht. Sie sind ähnlich aufgebaut wie die Geburtsurkunden und nennen zu Beginn den Anzeigenden des Ereignisses, in dem Fall einem Todesfall. Optimalerweise ist der Anzeigende ein naher Verwandter des Verstorbenen und kann außer dem Namen und Alter auch noch den Ehepartner und die Eltern nennen. Im “worst case” ist es ein Nachbar, der nur rudimentäre Infos zum Verstorbenen angeben kann. Aber auch hier kann man durch das Alter Rückschlüsse auf das Geburtsjahr ziehen.

Beispiel auf MyHeritage aus dem Sterberegister 1870-1940 – Nordrhein-Westfalen (Arnsberg und Münster)
Etwas schneller zu erklären sind die Auszüge aus den Kirchenbüchern, die in ihren Inhalten den Urkunden aus dem Standesamt recht ähnlich sind.
In den Taufeinträgen findet man auch hier den Anzeigenden (Vater), den Namen des Kindes und häufig auch den Namen der Mutter, sowie die Taufpaten. Auf der Heiratsurkunde findet man in der kirchlichen Variante ähnliche Inhalte wie in der aus dem Standesamt. Hier ist es jedoch je nach Region und Zeitraum unterschiedlich, wie viele Informationen hier angegeben werden. Da musste man noch auf die Gründlichkeit des kirchlichen Würdenträgers hoffen. Auch Schreibweisen des Namens waren auch schon mal eher „nach Gehör“ niedergeschrieben, weswegen es in manchen Fällen auch sein kann, dass Geschwister in den Kirchenbüchern mit unterschiedlich geschriebenen Nachnamen geführt wurden. Da kann es schonmal passieren das eine „Johanna Maier“ die Schwester eines „Johann Meyer“ ist.

Beispiel auf MyHeritage aus den Kirchenbuch-Duplikaten von 1794-1874 aus Preussen, Brandenburg und Posen
Abgeschlossen wird die Reihe mit dem kirchlichen Equivalent der Sterbeurkunden, den Bescheinigungen des Todes und der Beerdigung. Hier erfährt man zwar nicht den genauen Zeitpunkt des Todes, man kann aber von einem Zeitfenster von wenigen Tagen vor der Beerdigung ausgehen.

Neben diesen „Grundlagen-Dokumenten“ gibt es natürlich noch zahllose andere Sammlungen, die wir auf MyHeritage zu bieten haben. Diese würden wir Ihnen gerne in einem weiteren Blogpost vorstellen und zeigen, wie man durch diese „Sekundärquellen“ wieder Fleisch auf die Knochen unserer Vorfahren bringen kann.
Johann Gut
17. Februar 2022
guten Tag, gibt es solche Historische Dokumente auch für die Schweiz?