Schweiz: Der Ständerat stimmte für die Abschaffung von Doppelnamen

Schweiz: Der Ständerat stimmte für die Abschaffung von Doppelnamen

Susanne Leutenegger Oberholzer versteht sich als Kämpferin für die Gleichstellung von Mann und Frau. Ihre Forderung: Sowohl Männer als auch Frauen sollen ihren Nachnamen, den sie von Geburt an tragen, auch nach der Heirat behalten dürfen. Im revidierten Namensrecht sollen Doppelnamen der Einfachheit halber abgeschafft werden; falls erwünscht, könnten sich die Partner auf einen gemeinsamen Namen einigen.

Der Ständerat nahm sich der Vorlage gestern an und hiess sie mit 38 zu 0 Stimmen gut. Nun geht das Geschäft zurück in den Nationalrat, der sich zuvor nur auf eine minimale Anpassung des geltenden Rechts einigen konnte.

Was sich für Anhänger eines traditionellen Familienbilds wie eine feministische Revolution anhört – der mögliche, freiwillige Verzicht auf die Übernahme des Männernamens als Familienname – ist jedoch in Wahrheit gar kein Traditionsbruch. Denn: Je nach Region war es in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert hinein selbstverständlich, dass Frauen ihren Familiennamen auch nach der Heirat behielten.

Der Ahnenforscher Peter Wälti hat die Brienzer Gemeindegeschichte aufgearbeitet. Aus seinen Recherchen geht hervor, dass die meisten Frauen ihren Mädchennamen noch bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts behielten.

In der Ostschweiz sei die weibliche Namensautonomie sogar noch länger in Kraft gewesen„, sagt die Genealogin Therese Metzger. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts hätte sich dort die Regel durchgesetzt, dass Frauen nach der Heirat den Namen des Mannes annehmen. Dass jetzt die Abschaffung des Doppelnamens wieder gefordert wird, findet sie zwar umständlich – denn die Regeln sollten nicht dauernd geändert werden – aber doch konsequent: „Wir gehen wieder zum sinnvollen System unserer Vorfahren zurück„. Sie persönlich habe es nie verstanden, warum sie nach ihrer Heirat einen Doppelnamen mit dem vorangestellten Namen ihres Ehemannes hätte führen müssen.

Und was haltet ihr von dieser Diskussion? Seid ihr für Doppelnamen, oder sollte die Frau nach der Hochzeit den Namen Ihres Mannes annehmen?!

Quelle: tagesanzeiger.ch

Bemerkungen

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  • clarkHH

    9. Juni 2011

    In meinem Stammbaum sind Frauen von der Geburt bis zum Tod vorrangig unter ihrem Mädchennamen erfaßt. Doppelname, Ehename, Kindesname, … das ist alles alles nachrangig.

  • Andreas Köhler

    9. Juni 2011

    Hallo!
    Wir haben beide bei der Hochzeit unsere Nachnamen behalten. Den Familienname hatten wir uns das lange offen gehalten und bei der Geburt unseres Sohnes habe ich den meiner Frau als Familiennamen angegeben; ich finde ihn schlichtweg schöner und orgineller als meinen Nachnamen „Köhler“. Davon gibt es wahrlich schon genug 😉
    Ich bin froh, daß dies in Deutschland mittlerweile möglich ist. Mit Feminismus hat dies für mich nichts zu tun. Ich sehe keinen Grund, daß jemand seinen Nachnamen, mit dem er sich und andere einen identifizieren, abgeben soll, außer der Name ist einem unangenehm.
    Einen Doppelnamen fanden wir beide für uns nicht sinnvoll und auch nicht ansprechend.

  • Connie Böswetter-Kruithof

    10. Juni 2011

    Ich bin Holländerin und das in den Niederlanden geltende Namensrecht besagt, dass ein jeder, Frau oder Mann, von Geburt bis zum Tode seinen „Geschlechtsnamen“ behält. Also Frl. A heiratet Herrn B., die Kinder heissen mit Familiennamen B.
    Früher „benutzte“ die Ehefrau den Nachnamen des Mannes/der Familie. In ihren Papieren stand jedoch ihr „Geschlechtsname“ und der Zusatz „Ehefrau des B.“
    Seit einigen Jahren ist es möglich, dass sich beide bei der Ehschliessung für einen Namen entscheiden, also A. oder B., oder A-B., oder B-A., jeder kann aber auch seinen eigenen Namen behalten, oder aber sie nennt sich jetzt B., er könnte sich aber gleichzeitig A. nennen………..kurz: der Nachname, der ab Heirat verwendet wird, ist heute für beide Partner frei wählbar und muss nicht der gleiche oder der eigene sein. Der Perso oder Reisepass jedoch bleibt auf den Geschlechtsnamen ausgestellt.
    Man müsste doch annehmen, dass man sich im „vereinten Europa“ irgendwann auch auf ein gemeinsames Namensrecht einigen wird, aber bis dahin blickt keiner mehr durch……..

    • S

      Silvia

      10. Juni 2011

      Hallo Connie, vielen Dank für diese tollen Informationen, sehr interessant. 🙂

      @Andreas: Darfst du denn den Nachnamen deiner Frau verraten? 😉

  • Hint

    14. Oktober 2011

    Meiner Meinung nach unbedingt am eigenen Geburtsnamen festhalten. Bei einer Heirat oder Scheidung wechselt man seine Identität nicht. So kommt es auch nicht zu den vielen Namenswechseln. Selbst ist der Mann, selbst ist die Frau, ob ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden oder wieder verheiratet.

  • Müller

    14. März 2012

    VON GEBURT BIS ZUM TODE DEN GLEICHEN (GEBURTS-)NAMEN zu tragen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
    Eine jede Person, die eine andere heiratet, bleibt dieselbe Person. Sie wechselt ihre Identität nicht. Sie schlüpft unter keinen andern Mantel. Eva A bleibt Eva A, auch nachdem sie Adam B geheiratet hat. Niemand geht den Bund der Ehe ein, um sich selbst aufzugeben.
    Bitte an alle Frauen und Männer, die heiraten: Bleiben Sie Ihrem ledigen Namen treu.

  • Hint

    23. April 2012

    Neues Namens- und Bürgerrecht in der Schweiz:
    Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.